Unsere kollegialen Erstbegleiter:innen (fortlaufend „KEB“) leisten einen wichtigen Beitrag zur Prävention von Psychotraumata am Arbeitsplatz. Durch Ihr Engagement begleiten Sie in Situationen, in denen Kolleg:innen Hilfe und Unterstützung benötigen. Sie sorgen in Ihrer Funktion als Stütze, Gesprächspartner:in und Lotse dafür, dass Kolleg:innen nach potentiell traumatisierenden Ereignissen nicht alleine gelassen werden.
Denn das Risiko einer Traumatisierung aufgrund von Krisenereignissen besteht in vielen Berufszweigen, besonders häufig jedoch in medizinischen Einrichtungen. Ziel der kollegialen Erstbegleitung ist es, die Verarbeitung des potenziell traumatisierenden Ereignisses sowohl in der akuten Schockphase als auch in der späteren subakuten Phase positiv zu beeinflussen.
Der gesamte Prozess wird von allen Beteiligten vertraulich behandelt. Die betroffene Person entscheidet über alle Schritte und Maßnahmen innerhalb des Prozesses.
Musik: Pixabay
Die kollegiale Erstbegleitung kann jederzeit freiwillig und während der Arbeitszeit von allen Mitarbeitenden in Anspruch genommen werden. Mögliche Ereignisse sind unter anderem:
- Mitarbeiter*in erlebt eine belastende Situation mit einem/einer schwer kranken Patient*in oder deren Angehörigen (z.B. bei schweren Erkrankungen, kritischen Verläufen, Vorwürfen an das Klinikpersonal, Erinnerungen an die eigene Geschichte oder eigene Familie …)
- Mitarbeiter*in wurde am Arbeitsplatz von Patient*in, Angehörigen oder Kolleg*in verbal bedroht, bespuckt, geschlagen o.ä.
- Mitarbeiter*in hatte auf dem Weg zur Arbeit einen Beinahe-Unfall oder war Ersthelfer*in bei einem Verkehrsunfall
- Mitarbeiter*in erfährt während des Dienstes eine schockierende Nachricht über eine/n nahe/n Angehörige/n (z.B. ein schwerer Unfall, Herzinfarkt, schlimme Erkrankung, plötzlicher Todesfall
- …
Die Durchführung der kollegialen Erstbegleitung kann je nach Fall verschiedene Aspekte beinhalten:
- KEB stabilisiert und unterstützt durch Anwesenheit nach dem Ereignis
- KEB bietet Unterstützung, Hilfe und Begleitung an und ist für die betroffene Person da
- KEB erkennt und erfragt die Bedürfnislage, hört zu.
- KEB dient als Lotse und Vermittler:in im gesamten Prozess.
- KEB leistet Hilfe und begleitet beim Reorientierungsprozess.
- KEB sorgt für eine diskrete Dokumentation des Ereignisses bei Bedarf.
- KEB verweist im Bedarfsfall an weiterführende Hilfsinstanzen, z.B. die Inanspruchnahme probatorischer Sitzungen durch die Berufsgenossenschaft usw.
Foto v.l.: Cedric Bogdanski – Gesundheits-und Krankenpfleger im Zentrum für Intensivmedizin, Miriam Schumann- Psychoonkologin in der Palliativmedizin, Margot-Jutta Kruse- Seelsorgerin und Diakonin, Kerstin Gätjen- Kinderkrankenschwester in der Neonatologie, Sascha Meyer- Gesundheits-und Krankenpfleger im Zentrum für Psychosoziale Medizin, Claudia Borinski- Pflegedienstleitung der Kinder und Jugendpsychiatrie (nicht auf dem Bild)