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Sie ist da, die eAU!

eAU

Die Telematikinfrastruktur, schonmal gehört??? In Teilen hat sie fast jeder dabei, im Portemonnaie, in der Hosentasche, bei jedem Arztbesuch. Genau, die Gesundheitskarte, das Endprodukt, das dem Bürger die Erlaubnis erteilt, in die Welt des Gesundheitswesens einzutauchen. Die Gesundheitskarte schnell über den Tresen gegeben oder „seit Corona häufiger der Fall“, selber die Gesundheitskarte in das Kartenleseterminal eingelegt und schon wird man behandelt, im Krankenhaus, beim Hausarzt, beim Zahnarzt oder, oder, oder.

Das Schlagwort lautet hier Digitalisierung im Gesundheitswesen.

„Erste Pläne zur Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens gab es bereits zur Jahrtausendwende. Richtig Fahrt aufgenommen hat das Thema allerdings erst 2016 mit dem Inkrafttreten des E-Health-Gesetzes (digitales Gesundheitswesen, 2021).“

…und bis heute, über 20 Jahre später, ist die Geschichte der Telematik nicht zu Ende geträumt. Vieles, was die Telematik in der Vergangenheit versprochen hat, hat sich nicht erfüllt, wurde verschoben, wurde geändert, gab es technische Probleme…

Der ein oder andere wird sich noch an das Jahr 2011 erinnern. Die Katastrophe von Fukushima, der Tod von Amy Winehouse, Samuel Kochs Sturz bei Wetten dass. Ich hoffe, ich habe jetzt alle Generationen abgeholt. Zurück zum eigentlichen Thema. 2011 begann die Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte. Einige werden jetzt denken: „Moment, ich hatte doch schon vor 2011 eine Gesundheitskarte.“ Ja, das stimmt, ABER anders. Vor der Ausgabe der (eGK G1) so heißt die Gesundheitskarte abgekürzt, hieß die Gesundheitskarte nicht Gesundheitskarte, sondern Krankenversichertenkarte! Die (eGK G1) war ein wahrer Meilenstein (NICHT) im Gesundheitswesen, im Gegensatz zur Krankenversichertenkarte konnte man jetzt zusätzlich ein Lichtbild auf die (eGK G1) drucken lassen, weitere Funktionen waren noch nicht möglich. Wahnsinn, ein Lichtbild. Der Witz an der Sache war, dass das auch das Bild von Darth Vader sein konnte. Wirklich so geschehen, es gab keine Überprüfung, ob Bild und der Besitzer der Gesundheitskarten, identisch waren. Jetzt macht auf einmal die Abkürzung (eGK G1) auch Sinn, dass ist der kleine Bruder von R2D2.

Spaß beiseite….

Es wird seit 2016 zumindest konkreter. Wir werden uns im Gesundheitswesen an neue Begriffe und entsprechende Abkürzungen gewöhnen müssen, denn es tut sich was, mit direkten Auswirkungen auf den Alltag im Gesundheitswesen. Es folgt ein kleiner Vokabeltest….

eMP = elektronischer Medikationsplan

eArztbrief = elektronischer Arztbrief

eHBA = elektronischer Arztausweis

VSDM = Versichertenstammdatenmanagement

NFDM = Notfalldatenmanagement

ePA = elektronische Patientenakte

ePF = elektronisches Patientenfach

eAU = elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

eRezept = elektronisches Rezept

Viele dieser Abkürzungen werden uns in Zukunft im Alltag begegnen.

Zuerst werden wir in den nächsten Tagen, Wochen, Monaten sehr wahrscheinlich über die eAU im Alltag stolpern. Denn es wird ERNST, sie ist da, die eAU.

Hunderttausende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden jeden Tag in Deutschland ausgestellt. Mit der Einführung der elektronischen AU, der eAU, sollen stufenweise digitale Bescheinigungen die Zettel aus Papier ersetzen. Keine einfache Aufgabe, denn die AU ist ein kompliziertes Verfahren mit vielen beteiligten Akteuren. Doch die eAU ist Vorgabe des Gesetzgebers, und eine flächendeckende Einführung vorgeschrieben. Bisher besteht die AU aus dem Original und drei Durchschlägen: das Original für die Krankenkasse, je ein Durchschlag für die Patienten und einer für den Arbeitgeber. Bis jetzt sind es die Patientinnen und Patienten, die die AU an Arbeitgeber und Krankenkasse übermitteln müssen. Das Übermitteln an die Krankenkassen sollen künftig wir in der Klinik übernehmen, mit wenigen Klicks über die Telematikinfrastruktur. Somit gibt es zunächst noch zwei Durchschläge: Diese werden aus dem iMedOne ausgedruckt, vom Arzt unterschrieben und dem Patienten mitgegeben. Zukünftig wird auch der Durchschlag für den Arbeitgeber elektronisch übermittelt. Hier übernehmen die Krankenkassen die Übermittlung. Die Patienten erhalten auf Wunsch weiterhin einen einfachen Ausdruck, bis auch das elektronisch möglich ist. Für die technische Umsetzung der eAU benötigen die Ärzte ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).

Und so wird eine eAU erstellt: Es wird in iMedOne wie gewohnt eine AU aufgerufen.  Mit wenigen Klicks wird eine digitale unterschriebene Version für die Krankenkasse erstellt. Der Papierausdruck wird unterschrieben und wie gewohnt dem Patienten übergeben. Im selben Moment sind bereits alle Daten bei der Krankenkasse. So werden viele tausend Zettel am Tag zu einem Datenstrom (vgl. https://www.kbv.de/html/e-au.php 2021).

Björn Müller

Björn Müller

Projektmanager für Digitalisierung, Gesundheits- und Krankenpfleger am AGAPLESION Diakonieklinikum Rotenburg

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